AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen TensorCadCam

1. Geltung der AGB
Für die Geschäftsbeziehung zwischen TensorCadCam und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt TensorCadCam nicht an, es sei denn, TensorCadCam hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Angebot und Aufträge, Vertragsabschluss
Die Angebote von TensorCadCam sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung/Rechnung von TensorCadCam oder Auslieferung der Ware zustande und ist bindend. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht. Auch nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

3. Lieferung
An TensorCadCam-Software, Fremdsoftware (Software, die von einem TensorCadCam unabhängigen Softwarelieferanten entwickelt wurde) und den jeweils dazugehörigen Dokumenten und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei TensorCadCam bzw. dem Softwarelieferanten). Der Käufer hat sicher zu stellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne TensorCadCam’s vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen als erteilt. Mit der Installation der Software erkennt der Kunde die Lizenzbedingungen an. TensorCadCam ist zur Teillieferung berechtigt. Abweichungen der gelieferten Waren- und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die wesentliche Leistung halten und für den Käufer zumutbar sind. Der Kaufvertrag stellt keinen Kauf auf Probe dar. Verzögert sich eine Leistung über den von TensorCadCam zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten Frist von mindestens 3 Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller weist nach, das sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt TensorCadCam mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung unmöglich, gilt folgendes: Soweit nicht grobe Fahrlässigkeit von TensorCadCam vorliegt, ist der Ersatz mittelbarer Schäden, auch der Ersatz von Ausfallstunden, ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr ist die Haftung von TensorCadCam auch bei leichter Fahrlässigkeit insgesamt ausgeschlossen. Bei Nichtverfügbarkeit der Ware und bei Nichtlieferbarkeit, die nicht im Einwirkungsbereich von TensorCadCam liegt, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Nichtverfügbarkeit der Ware durch den Lieferanten/Hersteller, Handelsembargo oder Katastrophen ist TensorCadCam berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Versand und Zustellung – auch bei zumutbaren Teillieferungen – erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Mit Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Nettopreisangebote gelten nur für Industrie, Handel, Gewerbe, Verbände und vergleichbare Institutionen sowie freie Berufe. Sämtliche Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn nicht anders dargestellt. Alle Preise verstehen sich ab Lager Eindhoven. Soweit die Fälligkeit der Zahlung auf der Auftragsbestätigung/Rechnung als Zahlungsziel bestimmt ist, gilt diese als kalendermäßig bestimmt, wobei die auf der Auftragsbestätigung/Rechnung vermerkte Zahlungsfrist ab dem Datum der Auftragsbestätigung/Rechnung errechnet wird. Verursacht der Besteller Lieferverzug, so betrifft dies nicht die Fristen der Fälligkeit. Bei Überschreitung der Zahlungstermine berechnet TensorCadCam Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Bundesbank. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden von TensorCadCam bleibt unberührt. Alle Forderungen von TensorCadCam gegen den Besteller werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden oder TensorCadCam nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers bekannt wird. TensorCadCam ist dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Sind solche Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auch nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Aufforderung nicht erbracht, kann TensorCadCam vom Vertrag zurücktreten. Die Gewährung von Ratenzahlungen schließt ein Rücktrittsrecht von TensorCadCam nicht aus.

5. Gewährleistung
TensorCadCam gewährleistet, das die Software und die zugehörige Programmdokumentation mit der gebotenen Sorgfältigkeit und Fachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem derzeitigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die Verantwortung für die Auswahl der Softwarefunktionen, die Nutzung sowie die damit erzielten Ergebnisse trägt der Käufer. TensorCadCam wird Softwarefehler, welche die bestimmungsgemäße Nutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, berichtigen und zwar nach Wahl von TensorCadCam und je nach Bedeutung des Fehlers entweder durch Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zum Umgehen der Auswirkungen des Fehlers. Der Käufer hat das Recht, bei Fehlschlagen der Reparatur oder der Ersatzlieferung Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Der Käufer gewährt TensorCadCam die zur Mängelbeseitigung nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit. Jegliche Gewährleistung entfällt, sofern ein etwaiger Fehler darauf beruht, das der Käufer oder ein Dritter ohne Zustimmung von TensorCadCam Produkte verändert, unsachgemäß benutzt oder repariert hat oder das Produkt nicht den TensorCadCam-Richtlinien gemäß installiert, betrieben und gepflegt worden sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt -soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde 12 Monate. Ist kein Software-Servicevertrag abgeschlossen oder hat der Kunde das Nutzungsrecht nicht gegen periodische Zahlung erworben, verjähren die Ansprüche in 12 Monaten vom Tag der Installation der Programme an, soweit diese von TensorCadCam durchgeführt wurde. Andernfalls gilt insofern der Tag der Lieferung. TensorCadCam ist erst dann zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Besteller den Fehler schriftlich gerügt und alle zur Beschreibung des Fehlers erforderlichen Unterlagen und Programmablaufprotokolle an TensorCadCam ausgehändigt hat, die TensorCadCam das Nachvollziehen, Auffinden und Beheben des Fehlers möglich macht. Der Besteller hat zu diesem Zwecke genaue Ablaufbeschreibungen mit der Fehlerbeschreibung sowie entsprechende Sreenshots über den Programmablauf an TensorCadCam zu übersenden, weiterhin die nähere technische Umgebung und die fehlerhafte Dateien oder eine Kopie davon an TensorCadCam zu übersenden, um dessen Verpflichtung zur Gewährleistung zu begründen. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Ware bzw. Software richtet sich in erster Linie nach der Produktbeschreibung des Herstellers. Kosten unbegründeter Mängelrügen trägt der Besteller.

6. Abnahme
Soweit TensorCadCam die Produkte vereinbarungsgemäß installiert, wird die Funktionsprüfung nach Anlieferung und Installation der Produkte am Aufstellungsort von TensorCadCam durchgeführt. Der Käufer ist berechtigt, an der Funktionsprüfung teilzunehmen. Nach erfolgter Funktionsprüfung teilt TensorCadCam dem Käufer die Betriebsbereitschaft der Produkte mit. Bei allen anderen Produkten führt TensorCadCam die Funktionsprüfung im Rahmen der Endkontrolle jeweils im eigenen Hause durch, hier gilt die Abnahme als erfolgt, sofern der Käufer nicht innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Produkte schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels der Abnahme ausdrücklich widerspricht.

7. Eigentums- und Nutzungsvorbehalt
TensorCadCam behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur Erfüllung aller von TensorCadCam jetzt oder künftig gegen den Besteller bestehenden Ansprüche vor. Die Regelungen über den Eigentumsvorbehalt gelten analog auch für das an den Besteller übertragene Nutzungsrecht, d.h. die Übertragung des Nutzungsrechts erfolgt nur vorläufig und ist jederzeit bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von TensorCadCam gegenüber dem Besteller widerruflich. Macht TensorCadCam seine Eigentums- oder Nutzungsvorbehalte geltend oder verlangt die Herausgabe der Ware aufgrund dieser Vorschriften, gilt dies nicht als Rücktritt. Der Besteller ist nicht berechtigt das von TensorCadCam an ihn übertragene Nutzungsrecht an der gelieferten Software an Dritte weiterzugeben oder zu verkaufen.

8. Haftungsbeschränkung
Haftung von TensorCadCam für Schäden, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit von TensorCadCam oder seiner Erfüllungsgehilfen eintreten ist ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr ist darüber hinaus die Haftung von TensorCadCam für einfache Erfüllungshilfen auch im Falle grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr haftet TensorCadCam auch nicht für mittelbare Schäden, insbesondere für Datenverlust des Bestellers. Der Besteller ist alleine verantwortlich für eine regelmäßige, d.h. tägliche Datensicherung. Im Übrigen ist die Haftung von TensorCadCam im kaufmännischen Verkehr auf den Betrag des Lieferpreises, der mit der schadensstiftenden Handlung zusammenhängt, beschränkt.

9. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

10. Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist, wird sie durch eine solche Bestimmung ersetzt, die rechtlich zulässig ist und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – ist Eindhoven. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Niederlanden mit Ausnahme des einheitlichen Kaufgesetzes und des einheitlichen Kaufabschlussgesetzes.